{"id":1123,"date":"2024-07-01T14:31:15","date_gmt":"2024-07-01T12:31:15","guid":{"rendered":"https:\/\/laborexgroup.com\/?page_id=1123"},"modified":"2024-12-13T14:50:26","modified_gmt":"2024-12-13T13:50:26","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/laborexgroup.com\/de\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; width=&#8220;79.3%&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h1><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h1>\n<p>Fassung vom November 2024<\/p>\n<h4><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/h4>\n<p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Angebote, Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften, die zwischen LABOREX RAIL BV, eingetragen in das Unternehmensregister unter der Unternehmensnummer 0404.266.603 und mit Sitz in Industriezone ENA 23 Zone 3 \/ 3620, Hagelberg 15, 2250 Olen, Belgien (nachfolgend \u201eLABOREX RAIL\u201c genannt) oder den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 1:20 des belgischen Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen, und nat\u00fcrlichen oder (ob \u00f6ffentlich-rechtlich oder nicht) juristischen Personen (nachfolgend der \u201eKunde\u201c genannt) bestehen, es sei denn, es wird ausdr\u00fccklich und schriftlich davon abgewichen. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien. Durch die Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags an LABOREX RAIL best\u00e4tigt der Kunde seine vorherige Kenntnisnahme und Annahme dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und verzichtet auf die Anwendbarkeit seiner eigenen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, wie auch immer diese benannt sind. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, ihre allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu \u00e4ndern, vorbehaltlich einer vorherigen Benachrichtigung des Kunden.<\/p>\n<h4><strong>2. Zustandekommen und \u00c4nderung des Vertrages<\/strong><\/h4>\n<p>2.1. Alle Angebote von LABOREX RAIL, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist f\u00fcr die Annahme festgelegt. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche (Bestell-)Best\u00e4tigung von LABOREX RAIL oder durch die tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung durch LABOREX RAIL zustande.<\/p>\n<p>2.2. Betrifft die Bestellung des Kunden eine Bestellung f\u00fcr Ma\u00dfanfertigungen, so liefert der Kunde alle notwendigen Informationen und Spezifikationen des herzustellenden Produkts an LABOREX RAIL (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Abmessungen, Materialauswahl, mechanische Teile, Funktionalit\u00e4t usw.), auf deren Grundlage LABOREX RAIL eine Produktionszeichnung der anzufertigenden Ma\u00dfanfertigungen erstellt, die zur Genehmigung dem Kunden vorgelegt wird. Der Kunde ist vollst\u00e4ndig verantwortlich f\u00fcr die von ihm gelieferten Spezifikationen, auf deren Grundlage LABOREX RAIL die Ma\u00dfanfertigungen f\u00fcr den Kunden herstellen wird. LABOREX RAIL wird die Ma\u00dfanfertigungen gem\u00e4\u00df den festgelegten Spezifikationen liefern, wie diese vom Kunden angegeben und von LABOREX RAIL in der vom Kunden abgenommenen Zeichnung dargestellt wurden.<\/p>\n<p>2.3. Offensichtliche Schreibfehler oder Irrt\u00fcmer in den Angeboten von LABOREX RAIL entbinden sie von ihrer Erf\u00fcllungspflicht und\/oder etwaigen Schadensersatzverpflichtungen daraus, auch nach Zustandekommen des Vertrages.<\/p>\n<p>2.4. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Ausf\u00fchrung einer Bestellung auszusetzen, wenn das Konto des Kunden bei LABOREX RAIL ein negativ f\u00e4lliger Saldo aufweist oder wenn beim Kunden Anzeichen von Zahlungsunf\u00e4higkeit oder negativer Solvenz vorliegen.<\/p>\n<p>2.5. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Zusammensetzung der Materialien und der Maschinen, die sie verwendet und verkauft, beziehungsweise die Art der Produktion oder Installation gegebenenfalls zu \u00e4ndern, sofern dies keine wesentliche Beeintr\u00e4chtigung der Qualit\u00e4t und technischen F\u00e4higkeiten der bestellten Produkte darstellt.<\/p>\n<h4><strong>3. Geistiges Eigentum<\/strong><\/h4>\n<p>3.1. Alle Ausf\u00fchrungs- und\/oder Produktionsunterlagen sowie die technischen Datenbl\u00e4tter, die LABOREX RAIL f\u00fcr die Fertigstellung der Bestellung des Kunden erstellt, bleiben ausschlie\u00dfliches Eigentum von LABOREX RAIL. Es ist dem Kunden untersagt, solche Dokumente zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Art und Weise zu nutzen. Bei Verletzungen des Urheberrechts der von LABOREX RAIL erstellten Dokumente hat LABOREX RAIL von Rechts wegen einen Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 50 % des Bestellbetrags sowie die vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung der Zeichenleistungen, unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, bei Nachweis eines gr\u00f6\u00dferen Schadens eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung zu fordern.<\/p>\n<p>3.2. Der Kunde stellt LABOREX RAIL von jeglicher Verletzung des geistigen Eigentums von LABOREX RAIL durch Dritte aufgrund seiner Handlungen frei. Der Kunde stellt LABOREX RAIL auch vollumf\u00e4nglich von jeglicher Verletzung des geistigen Eigentum Dritter frei, dies sich aus der Herstellung von ma\u00dfgefertigten Produkten auf Wunsch des Kunden ergibt.<\/p>\n<h4><strong>4. Preise<\/strong><\/h4>\n<p>4.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und zuz\u00fcglich Umsatzsteuer sowie sonstiger m\u00f6glicherweise anwendbarer Steuern und Abgaben. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders im Angebot und\/oder in der Auftragsbest\u00e4tigung von LABOREX RAIL angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise unter anderem (und soweit zutreffend) zuz\u00fcglich: Transportkosten (gegebenenfalls), Versicherungskosten,<\/p>\n<p>Verpackungskosten, Installations- und Montagekosten, technische Unterst\u00fctzung, Reisekosten und\/oder Kundendienst.<\/p>\n<p>4.2. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich stets das Recht vor, dem Kunden technische Unterst\u00fctzung nach dem Verkauf (wie Beratung zu den Produkten, deren Konfiguration, Installation, Fehlerbehebung in Bezug auf Software usw.) (einschlie\u00dflich technischer Fernunterst\u00fctzung und\/oder Kundendienst und insbesondere in Bezug auf die Wartung der Produkte) zum jeweils geltenden Indexsatz in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>4.3. Etwaige besondere Zusatzkosten, der von LABOREX RAIL an den Kunden zu liefernden Produkte oder andere von staatlicher Seite erhobene Abgaben, sind nicht im Kaufpreis enthalten und gehen daher ausschlie\u00dflich zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>4.4. Die in der (Bestell-)Best\u00e4tigung von LABOREX RAIL angegebenen Betr\u00e4ge basieren auf den zum Zeitpunkt der (Bestell-)Best\u00e4tigung geltenden Preisen, Kursen, L\u00f6hnen, Steuern und anderen f\u00fcr das Preisniveau relevanten Faktoren. Sollte nach der (Bestell-)Best\u00e4tigung eine \u00c4nderung der Herstellungs- oder Anschaffungskosten in einem oder mehreren der genannten objektiven Faktoren eintreten, ist LABOREX RAIL berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend anzupassen. Sie wird den Kunden hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen. Wird gem\u00e4\u00df dieser Bestimmung eine Preiserh\u00f6hung vorgenommen und betr\u00e4gt diese Erh\u00f6hung mehr als 10 % des gesamten vereinbarten Betrags, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden, nachdem er von dieser Preiserh\u00f6hung Kenntnis erlangt hat oder h\u00e4tte erlangen k\u00f6nnen, schriftlich und kostenlos aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>4.5. Liegt der Preis f\u00fcr eine Bestellung unter dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarif, werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungskosten berechnet, zuz\u00fcglich Umsatzsteuer.<\/p>\n<h4><strong>5. Zahlung<\/strong><\/h4>\n<p>5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen, die von LABOREX RAIL ausgestellt werden, innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum am gesellschaftlichen Sitz von LABOREX RAIL zahlbar. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, irgendwelche Forderungen gegen\u00fcber LABOREX RAIL mit den von LABOREX RAIL in Rechnung gestellten Betr\u00e4gen zu verrechnen. Eine vorzeitige Zahlung f\u00fchrt ebenfalls nicht zu einem Preisnachlass.<\/p>\n<p>5.2. LABOREX RAIL ist jederzeit berechtigt, gelieferte Produkte als Ganzes zu liefern und in Rechnung zu stellen oder in Teillieferungen abzurechnen.<\/p>\n<p>5.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach Versand per Einschreiben beanstandet werden, gelten als endg\u00fcltig akzeptiert.<\/p>\n<p>5.4. Die Zahlung erfolgt durch \u00dcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto und unter der ebenfalls dort angegebenen Referenz.<\/p>\n<p>5.5. LABOREX RAIL ist sowohl vor als auch nach Zustandekommen des Vertrages jederzeit berechtigt, eine Sicherheit f\u00fcr die Zahlung beziehungsweise eine Vorauszahlung zu verlangen, und zwar unter Aussetzung der Erf\u00fcllung des Vertrages durch LABOREX RAIL, bis diese Sicherheit geleistet wurde und\/oder die Vorauszahlung bei LABOREX RAIL eingegangen ist. Sollte eine Vorauszahlung verweigert werden, ist LABOREX RAIL berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen und der Kunde haftet f\u00fcr den daraus f\u00fcr LABOREX RAIL entstehenden Schaden.<\/p>\n<p>5.6. LABOREX RAIL ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die sich im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung der vereinbarten Arbeiten f\u00fcr den Kunden in ihrem Gewahrsam befinden, auszusetzen, bis alle vom Kunden an LABOREX RAIL geschuldeten Zahlungen vollst\u00e4ndig geleistet sind.<\/p>\n<p>5.7. Bei Nichtzahlung am F\u00e4lligkeitstag (vergleiche Artikel 5.1) werden alle dem Kunden geschuldeten Betr\u00e4ge unabh\u00e4ngig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen sofort f\u00e4llig und zahlbar. Auf unbezahlte Rechnungen werden ab diesem Zeitpunkt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in H\u00f6he von 12 % pro Jahr f\u00e4llig. Etwaige gew\u00e4hrte Preisnachl\u00e4sse werden in diesem Fall ebenfalls hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.8. Bei Nichtzahlung am F\u00e4lligkeitstag (vergleiche Artikel 5.1) ist der Kunde auch von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in H\u00f6he von 15 % des Rechnungsbetrags verpflichtet, mindestens jedoch 50 EUR, vorbehaltlich des Rechts von LABOREX RAIL, einen h\u00f6heren, tats\u00e4chlich erlittenen Schaden nachzuweisen. Alle zus\u00e4tzlichen Kosten wie Gerichtskosten sind in diesem pauschalen Schadensersatz nicht enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>5.9. Bei versp\u00e4teter, unvollst\u00e4ndiger oder nicht erfolgter Zahlung einer f\u00e4lligen Rechnung werden alle nicht f\u00e4lligen Rechnungen sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p>\n<h4><strong>6. K\u00fcndigungsfrist, Aufl\u00f6sung und Beendigung<\/strong><\/h4>\n<p>6.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart, kann LABOREX RAIL alle ihre Vertr\u00e4ge unter Ber\u00fccksichtigung einer K\u00fcndigungsfrist von zwei Wochen k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>6.2. Kommt der Kunde einer Verpflichtung, insbesondere einer Zahlungsverpflichtung, aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist LABOREX RAIL berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadensersatzpflicht und unbeschadet ihrer Rechte durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise au\u00dfergerichtlich aufzul\u00f6sen und\/oder die sofortige und vollst\u00e4ndige Zahlung des vom Kunden gegen\u00fcber LABOREX RAIL geschuldeten Betrag zu verlangen und\/oder sich auf den Eigentumsvorbehalt zu berufen.<\/p>\n<p>6.3. LABOREX RAIL ist berechtigt, den Vertrag au\u00dfergerichtlich mit sofortiger Wirkung und ohne Verpflichtung zu Schadensersatz und unbeschadet ihrer Rechte aufzul\u00f6sen, wenn der Kunde Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt oder wenn ein solcher Antrag gegen ihn gestellt wird, sowie in allen F\u00e4llen, in denen sein Verm\u00f6gen ganz oder teilweise gepf\u00e4ndet wird. Alle in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge werden in diesem Fall sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p>\n<p>6.4. Im Falle einer Aufl\u00f6sung hat LABOREX RAIL die M\u00f6glichkeit, die Produkte vom Kunden zur\u00fcckzufordern, wobei die Kosten f\u00fcr die Demontage, den Transport und andere mit der R\u00fcckgabe verbundene Kosten vom Kunden zu tragen sind. LABOREX RAIL wird in diesem Fall die bereits gezahlten Kaufbetr\u00e4ge unter Abzug des in Artikel 6.4 genannten Schadensersatzes zur\u00fcckerstatten.<\/p>\n<p>6.5. Im Falle einer Aufl\u00f6sung schuldet der Kunde au\u00dferdem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einen pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 375 EUR, vorbehaltlich des Rechts von LABOREX RAIL, den h\u00f6heren tats\u00e4chlich erlittenen Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<h4><strong>7. H\u00f6here Gewalt und H\u00e4rtef\u00e4lle<\/strong><\/h4>\n<p>7.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher oder \u00f6ffentlicher Bestimmungen haftet LABOREX RAIL nicht, wenn eine Nichterf\u00fcllung auf h\u00f6here Gewalt oder einen H\u00e4rtefall zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. W\u00e4hrend des Zeitraums h\u00f6herer Gewalt oder eines H\u00e4rtefalls, kann LABOREX RAIL nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten, und ohne Anspruch auf Entsch\u00e4digung des Kunden: (1) dem Kunden vorschlagen, die fehlenden Produkte und\/oder Komponenten durch ein funktionales \u00c4quivalent zu ersetzen; (2) die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen (zumindest vor\u00fcbergehend) aussetzen und\/oder (3) den Kunden auffordern, die Ausf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten des Vertrages in gutem Glauben neu zu verhandeln. Dauer der Zeitraum, in dem die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen von LABOREX RAIL durch h\u00f6here Gewalt oder H\u00e4rtef\u00e4llen unm\u00f6glich oder ernsthaft behindert wird, l\u00e4nger als drei Monate, oder wird eine Neuverhandlung des Vertrages vom Kunden abgelehnt oder f\u00fchrt nicht zu einem neuen Vertrag, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten aufzul\u00f6sen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.<\/p>\n<p>7.2. Der Begriff \u201eh\u00f6here Gewalt\u201c oder \u201eH\u00e4rtefall\u201c im Sinne dieses Artikels bedeutet in jedem Fall: unvorhergesehene Umst\u00e4nde, auch wirtschaftlicher Art, die ohne Verschulden oder Zutun von LABOREX RAIL entstanden sind, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: Naturkatastrophen, Kriege, Feindseligkeiten, Anschl\u00e4ge, sei es in Belgien oder in einem anderen Land, in dem eventuelle Niederlassungen von LABOREX RAIL oder ihrer Zuliefer- und Schwesterunternehmen ans\u00e4ssig sind, Krankheiten, Maschinendefekte, technische Unf\u00e4lle, Feuer oder \u00dcberschwemmung, schwere Betriebsst\u00f6rungen, Cyberangriffe, erzwungene Produktionseinschr\u00e4nkungen, extreme Preissteigerungen bei Materialien und\/oder Rohstoffen, Material- und\/oder Rohstoffknappheit, Nichtverf\u00fcgbarkeit von Materialien und\/oder Rohstoffen, Wirtschaftssanktionen gegen ein Land, in dem sich Niederlassungen von LABOREX RAIL oder ihrer Zuliefer- und Schwesterunternehmen befinden, Streiks und Aussperrungen, sowohl bei LABOREX RAIL als auch bei ihren Zulieferunternehmen, Transportverz\u00f6gerungen oder versp\u00e4tete oder fehlerhafte Lieferung von Waren oder Materialien, wie Energie, Rohstoffen oder Bauteilen durch Dritte, einschlie\u00dflich der Zulieferunternehmen von LABOREX RAIL. Die Unf\u00e4higkeit des Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Insolvenz oder Mangel an finanziellen Mitteln nachzukommen, wird weder als h\u00f6here Gewalt noch als H\u00e4rtefall betrachtet.<\/p>\n<p>7.3. Hat LABOREX RAIL bei Eintritt von h\u00f6herer Gewalt oder H\u00e4rte ihre Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erf\u00fcllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil beziehungsweise den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln w\u00fcrde.<\/p>\n<h4><strong>8. Stornierung einer Bestellung<\/strong><\/h4>\n<p>8.1. Der Kunde darf eine von LABOREX RAIL angenommene Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LABOREX RAIL stornieren. Unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, die Erf\u00fcllung des Vertrags zu verlangen, vereinbaren LABOREX RAIL und der Kunde, dass im Falle einer Stornierung durch den Kunden ein Schadensersatz in H\u00f6he von<\/p>\n<p>mindestens 30 % des Kaufpreises der stornierten Bestellung als Entsch\u00e4digung der entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns zu zahlen ist, ohne dass LABOREX RAIL das Bestehen oder den Umfang des Schadens nachweisen muss und unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, bei Nachweis eines h\u00f6heren Schadens einen h\u00f6heren Schadensersatz zu fordern.<\/p>\n<p>8.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine Bestellung von Ma\u00dfanfertigungen unter keinen Umst\u00e4nden vom Kunden storniert werden kann. Sobald LABOREX RAIL die Bestellung dem Kunden best\u00e4tigt hat (vergleiche Artikel 2.1), ist der Kunde stets verpflichtet, die Bestellung abzunehmen und den vollen Kaufpreis zu zahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit LABOREX RAIL getroffen wurde.<\/p>\n<h4><strong>9. Lieferung<\/strong><\/h4>\n<p>9.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (zum Beispiel in der Auftragsbest\u00e4tigung), erfolgt die Lieferung gem\u00e4\u00df den geltenden ICC INCOTERMS (2020) \u201eEx Works\u201c (\u201eAb Werk\u201c). Verweigert der Kunde die Annahme zum vereinbarten Zeitpunkt, macht er diese unm\u00f6glich oder erschwert diese unangemessen oder unterl\u00e4sst er es, die f\u00fcr die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist LABOREX RAIL berechtigt, die Produkte auf Kosten, Gefahr und Rechnung des Kunden zu lagern, unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, den Vertrag aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>9.2. Produkte gelten als geliefert, sobald LABOREX RAIL dem Kunden mitteilt, dass die vollst\u00e4ndig oder teilweise zu installierende Waren bei LABOREX RAIL oder einem Dritten zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand bereitstehe. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung tr\u00e4gt der Kunde alle mit den gelieferten Waren verbundenen Risiken.<\/p>\n<p>9.3. Wenn abweichend von Artikel 9.1 ausdr\u00fccklich vereinbart wird, dass LABOREX RAIL den Transport der Produkte \u00fcbernimmt, handelt LABOREX RAIL lediglich als Vermittler und sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust, Besch\u00e4digung und Diebstahls vor, w\u00e4hrend und nach dem Transport gehen zu Lasten des Kunden, au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder Betrug seitens LABOREX RAIL. Der Kunde ist auch selbst f\u00fcr das Entladen der Produkte verantwortlich, sofern nicht schriftlich anders festgelegt. Muss LABOREX RAIL dennoch selbst entladen, werden dem Kunden die Kosten daf\u00fcr in Rechnung gestellt. Diese Bestimmung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde oder einer seiner Beauftragten bei der Lieferung anwesend war und unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde oder einer seiner Beauftragten einen Lieferschein unterschrieben hat. Diese Bestimmung bleibt von der Angabe eines anderen ICC INCOTERMS (2020) in der Auftragsbest\u00e4tigung von LABOREX RAIL unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.4. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Installation der Produkte durch LABOREX RAIL erfolgen soll, hat der Kunde daf\u00fcr zu sorgen, dass der Lieferort leicht zug\u00e4nglich ist und dass zum Zeitpunkt der Lieferung und Installation Personen anwesend sind, die alle notwendigen oder n\u00fctzlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen, um LABOREX RAIL die Installation der Produkte zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>9.5. Die Angabe von Lieferzeiten in Angeboten, Vertr\u00e4gen oder anderweitig erfolgt von LABOREX RAIL stets nach bestem Wissen und Gewissen und diese Fristen werden, unter Ber\u00fccksichtigung der Verf\u00fcgbarkeit dieser Produkte und\/oder Dienstleistungen, so weit wie m\u00f6glich eingehalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem angegebenen Lieferdatum f\u00fcr Produkte und\/oder Dienstleistungen um einen Richtwert handelt, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Nichteinhaltung dieses unverbindlichen Termins durch LABOREX RAIL f\u00fchrt in keinem Fall zu einer Aufl\u00f6sung des Vertrages oder zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Teillieferungen sind jederzeit zul\u00e4ssig. Zahlungsverz\u00f6gerungen bei bestimmten Anzahlungen auf den Verkaufspreis durch den Kunden k\u00f6nnen zu einer entsprechenden Verz\u00f6gerung der Lieferfrist f\u00fchren.<\/p>\n<p>9.6. \u00c4ndern sich auf Wunsch des Kunden der Liefertermin oder der Lieferort oder die Umst\u00e4nde bei der Lieferung oder hat der Kunde diesbez\u00fcglich unrichtige Angaben gemacht, hat LABOREX RAIL gegebenenfalls Anspruch auf Zahlung der entsprechenden zus\u00e4tzlichen Kosten.<\/p>\n<p>9.7. Verlangt der Kunde, dass LABOREX RAIL\/der Transporteur ihre Produkte in Abwesenheit des Kunden an einem bestimmten Ort abliefert\/abstellt, nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Risiko von Verlust\/Besch\u00e4digung\/Diebstahl der Produkte ab seinem Verlangen unwiderruflich auf den Kunden \u00fcbergeht. LABOREX RAIL\/der Transporteur haftet in diesem Fall in keiner Weise f\u00fcr Verlust\/Besch\u00e4digung\/Diebstahl der gelieferten Produkte.<\/p>\n<h4><strong>10. Garantie<\/strong><\/h4>\n<p>10.1. Sofern LABOREX RAIL dem Kunden eine Garantie f\u00fcr die von ihr gelieferten oder zu liefernden Leistungen oder Produkte gew\u00e4hrt, teilt sie dies dem Kunden ausdr\u00fccklich schriftlich mit. In Ermangelung einer solchen ausdr\u00fccklichen schriftlichen Mitteilung kann sich der Kunde unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aufgrund zwingender Vorschriften nicht auf eine Garantie berufen.<\/p>\n<p>10.2. LABOREX RAIL gew\u00e4hrt eine Produktgarantie von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum in Bezug auf jegliche Bau- oder<\/p>\n<p>Konstruktionsfehler, es sei denn, in den Vertrag ist ausdr\u00fccklich eine K\u00fcndigung dieser Garantie aufgenommen. F\u00fcr Produkte, die so beschaffen sind, dass sie Tag und Nacht in Betrieb sind, gew\u00e4hrt LABOREX RAIL eine Garantie von drei (3) Monaten. F\u00fcr alle Bauteile von Produkten, die nicht von der Firma LABOREX RAIL hergestellt werden (wie Injektionspumpen, Motoren, elektrische Ausr\u00fcstung usw.), h\u00e4ngt der Garantiezeitraum von dem vom Hersteller gegen\u00fcber LABOREX RAIL gew\u00e4hrten Garantiezeitraum ab.<\/p>\n<p>10.3. Bei einem berechtigten Garantieanspruch des Kunden wird LABOREX RAIL die gelieferten Produkte nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen, es sei denn, dies w\u00e4re f\u00fcr den Kunden nachweislich sinnlos geworden. Teilt LABOREX RAIL dem Kunden mit, dass sie Nachbesserungen vornimmt, hat der Kunde die gelieferten Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko wieder zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>10.4. S\u00e4mtliche Garantieverpflichtungen von LABOREX RAIL erl\u00f6schen, wenn die vom Kunden geltend gemachten M\u00e4ngel oder Unzul\u00e4nglichkeiten der gelieferten Sachen auf (i) eine unsachgem\u00e4\u00dfe, unachtsame oder unfachm\u00e4nnische Verwendung oder Verwaltung der Sachen durch den Kunden, seine Angestellten oder Dritte, (ii) eine Ver\u00e4nderung der gelieferten Sachen durch den Kunden, seine Angestellten oder Dritte ohne die Zustimmung von LABOREX RAIL oder (iii) auf \u00e4u\u00dfere Ursachen wie, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, Brandsch\u00e4den oder Wassersch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<h4><strong>11. Haftung<\/strong><\/h4>\n<p>11.1. Die maximale Haftung von LABOREX RAIL \u00fcbersteigt nicht den vereinbarten Kaufpreis des Produkts, das den Schaden verursacht hat oder das besch\u00e4digt wurde. Im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung \u00fcbersteigt die maximale Haftung niemals den Kaufpreis, den LABOREX RAIL f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistung in den 30 Tagen vor dem Schadensfall erhalten hat.<\/p>\n<p>11.2. LABOREX RAIL kann nicht f\u00fcr die Folgen der Nutzung und die m\u00f6glichen Folgen, die dem Benutzer, einem Dritter oder dessen G\u00fctern durch die gelieferten, installierten und\/oder transportierten Produkte oder die erbrachten Dienstleistungen entstehen, haftbar gemacht werden. Der Verkauf und die Dienstleistung erfolgen und bleiben auf Bestellung und auf Risiko des Kunden, der f\u00fcr etwaige Unf\u00e4lle und Verst\u00f6\u00dfe haftet. Der Kunde haftet auch f\u00fcr alle Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich Feuer), die durch die Produkte verursacht werden, und muss LABOREX RAIL davon freistellen.<\/p>\n<p>11.3. LABOREX RAIL \u00fcbernimmt keine Garantie f\u00fcr die Qualit\u00e4t ihrer Produkte im Falle von unnormaler Nutzung, schlechter Wartung, Ver\u00e4nderung von Komponenten, (De-)Montage oder Reparatur durch den Kunden.<\/p>\n<p>11.4. LABOREX RAIL ist, au\u00dfer im Falle eigenen Betrugs oder vors\u00e4tzlichen Fehlers, nicht verantwortlich f\u00fcr zuf\u00e4llige Sch\u00e4den oder Folgesch\u00e4den (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: Sachsch\u00e4den, finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, Personalkosten, Sch\u00e4digung Dritter, Einkommensverluste, Imagesch\u00e4den, Datenverluste). Der Kunde verzichtet diesbez\u00fcglich auf jeglichen R\u00fcckgriff auf LABOREX RAIL, ihren verbundenen Unternehmen und\/oder ihren Angestellten.<\/p>\n<h4><strong>12. Reklamationen<\/strong><\/h4>\n<p>12.1. Unmittelbar nach Erhalt der Produkte muss der Kunde sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob die erhaltene Menge der bestellten Menge entspricht und ob das Produkt den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Reklamationen bez\u00fcglich der Menge, der (Nicht-)Konformit\u00e4t oder des Zustands der gelieferten Produkte m\u00fcssen unter Androhung der Verwirkung innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Sendung per Einschreiben an LABOREX RAIL gesendet werden. Ungeachtet dessen gilt die Unterzeichnung der Empfangsbest\u00e4tigung in jedem Fall als Annahme der Lieferung.<\/p>\n<p>12.2. Beanstandungen von M\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich derjenigen, die durch die Garantie des Herstellers oder Lieferanten gedeckt sind, die direkt mit dem Kunden vereinbart wurde) m\u00fcssen LABOREX RAIL, unter Androhung der Verwirkung, sp\u00e4testens acht Kalendertage nach Erhalt der Produkte (bei sichtbaren M\u00e4ngeln) und sp\u00e4testens acht (8) Kalendertage nach Feststellung (bei verborgenen M\u00e4ngeln) in Form eines begr\u00fcndeten Einschreibens mitgeteilt werden. Durch die Nutzung oder den eventuellen Weiterverkauf der Produkte erlischt jegliche Haftung von LABOREX RAIL. Die Reklamation von verborgenen M\u00e4ngeln muss innerhalb von f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen nach Feststellung des Mangels oder nachdem man den Mangel vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte feststellen m\u00fcssen, erfolgen. Reklamationen und\/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden weder zur Aussetzung der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber LABOREX RAIL noch zur Stornierung der gesamten Bestellung oder Lieferung. Ist die Reklamation berechtigt, \u00fcbersteigt die maximale Haftung von LABOREX RAIL in keinem Fall den vereinbarten Kaufpreis der betreffenden Produktlieferung.<\/p>\n<h4><strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h4>\n<p>13.1. Alle von LABOREX RAIL zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umst\u00e4nden Eigentum von LABOREX RAIL, solange der Kunde nicht jegliche Forderung von LABOREX RAIL,<\/p>\n<p>einschlie\u00dflich der Forderungen zur Zahlung des Kaufpreises, erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von LABOREX RAIL zu verwahren.<\/p>\n<p>13.3. Solange das Eigentum nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Dritte zu verpf\u00e4nden, anderweitig zu belasten oder ganz oder teilweise zu \u00fcbertragen, es sei denn, eine solche \u00dcbertragung erfolgt im Rahmen der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten des Kunden.<\/p>\n<p>13.4. Jedes Mal, wenn die Umst\u00e4nde dies erfordern, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf den Fall, dass der Kunde f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird oder ein Dritter die Produkte zu pf\u00e4nden droht oder gepf\u00e4ndet hat, muss der Kunde diese Dritten (zum Beispiel einen Insolvenzverwalter oder Gl\u00e4ubiger) mittels Einschreiben \u00fcber das Eigentumsrecht von LABOREX RAIL informieren. Der Kunde wird LABOREX RAIL hiervon unverz\u00fcglich mittels Einschreiben in Kenntnis setzen.<\/p>\n<p>13.5. Ger\u00e4t der Kunde mit der Erf\u00fcllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber LABOREX RAIL in Verzug oder hat LABOREX RAIL begr\u00fcndeten Anlass zu bef\u00fcrchten, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist LABOREX RAIL berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zur\u00fcckzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich \u2013 gegebenenfalls im Auftrag eines Dritten (K\u00e4ufer) oder Inhabers \u2013, auf erste Aufforderung von LABOREX RAIL mitzuteilen, wo sich die Produkte befinden, und diese auf Kosten und Gefahr des Kunden LABOREX RAIL wieder zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wenn LABOREX RAIL dies verlangt. Soweit erforderlich wird LABOREX RAIL hiermit ein unwiderrufliches Mandat zur R\u00fccknahme sowie ein Mandat zum Betreten der erforderlichen R\u00e4umlichkeiten erteilt. Nach der R\u00fccknahme wird der Kunden f\u00fcr den Marktwert entsch\u00e4digt, der in keinem Fall h\u00f6her sein kann als der urspr\u00fcnglich mit LABOREX RAIL vereinbarte Kaufpreis, abz\u00fcglich der Kosten, die LABOREX RAIL aus der R\u00fccknahme entstehen.<\/p>\n<h4><strong>14. Salvatorische Klausel<\/strong><\/h4>\n<p>14.1. Soweit m\u00f6glich, werden die Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und des Vertrags so ausgelegt, dass sie unter dem anwendbaren Recht g\u00fcltig und wirksam sind.<\/p>\n<p>14.2. Die (teilweise) Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Unanfechtbarkeit oder Unausf\u00fchrbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrags l\u00e4sst die Anwendung der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt und beeintr\u00e4chtigt nicht deren G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>14.3. Die Vertragsparteien bem\u00fchen sich, jede als nichtig, nicht wirksam, nicht anfechtbar oder nicht ausf\u00fchrbar angesehene Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die den Absichten der Vertragsparteien entspricht.<\/p>\n<h4><strong>15. Anwendbares Recht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/strong><\/h4>\n<p>15.1. Alle mit LABOREX RAIL geschlossenen Vertr\u00e4ge sowie die damit zusammenh\u00e4ngenden Streitigkeiten unterliegen ausschlie\u00dflich belgischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.<\/p>\n<p>15.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ergeben, die integraler Vertragsbestandteil sind, sind ausschlie\u00dflich die zust\u00e4ndigen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Fassung vom November 2024 1. 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